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Hinweis/Anmerkung:

Dieser Text wird bei der Ausgabe von elektronischen Arbeitsmitteln an den Endnutzer übergeben und der Erhalt per Unterschrift bestätigt.


Infoblatt zum Umgang mit IT Geräten der Hochschule Landshut

1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

Dieses Informationsblatt richtet sich an die Beschäftigten der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut und soll Hinweise zum Umgang mit IT-Geräten, insbesondere Laptops geben. Externe Personen wie z.B. Lehrbeauftragte sind davon ausgeschlossen, für sie können keine Geräte durch die Hochschule zur Verfügung gestellt werden. Die IT-Geräte der Hochschule dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden, dabei ist jeder Nutzer für den ordnungsgemäßen Umgang selbst verantwortlich.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass pro Person nur ein Laptop oder ein Tablet/Gerät zur Verfügung gestellt werden kann.

2. Informationen zur Beschaffung

Die Beschaffung von IT-Geräten erfolgt über das IT-Bestellportal (https://vw-tools.haw-landshut.de [interne Webseite]) oder über den WebShop (https://webshop.edu-bayern.de [interne Webseite]). Für die dort auswählbaren Produkte verfügt die Hochschule über Rahmenverträge mit günstigen Konditionen.

Folgende Hinweise sind für die Bestellung zu beachten:

- die Meldung des Bedarfs muss rechtzeitig erfolgen (mindestens 4 Wochen im Voraus) - die Angabe des Endnutzers ist erforderlich, sowie - die Angabe, ob es sich um eine Neu- oder Ersatzbeschaffung für ein bestehendes Gerät handelt

3. Ausgabe der Geräte

Die Ausgabe der Geräte erfolgt ausschließlich durch den Service IT und unter folgenden Voraussetzungen: - die Registrierung in der Gerätedatenbank und die Inventarisierung sind erfolgt - die Installation von Standard-Software ist sichergestellt - für Laptops wird eine Dockingstation mitgegeben - Bei Ersatzbeschaffungen müssen die Altgeräte spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des neuen Geräts beim Service IT zurückgegeben werden

4. Reparaturen / Wartung

Es ist zu beachten, dass für jeden Laptop eine Garantieverlängerung für insgesamt fünf Jahre beschafft wird. Sollte es in diesem Zeitraum zu notwendigen Reparaturen kommen, ist der Service IT unbedingt zu informieren. Für die Dauer der Reparatur kann bei Bedarf ein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden. Der Nutzer ist für die Sicherung lokal gespeicherter Daten selbst verantwortlich!

5. Benutzerwechsel oder Austritt

Sollte es bei einem Endgerät zu einem Nutzerwechsel kommen, so ist der Service IT rechtzeitig zu informieren. Nach der Rückgabe des Laptops werden alle hierauf gespeicherten Daten (Einstellungen, Passwörter, usw.) vom Service IT unwiederbringlich gelöscht. Für lokal gespeicherte Daten kann der Service IT keine Sicherung der Daten gewährleisten! Nutzer sind angehalten, ihre Daten zentral auf den Netzlaufwerken zu speichern! Bei Personalaustritten ist sicherzustellen, dass der austretende Beschäftigte seinen Laptop beim Service IT oder beim Vorgesetzten abgibt. Die Löschung aufgespielter vertraulicher und personenbezogener Daten liegt in der Verantwortung des Nutzers.

6. Verlust oder Beschädigungen

Bei Verlust oder Beschädigung eines Laptops ist unverzüglich der Vorgesetzte und der Service IT zu informieren.

7. Nutzungshinweise

Im Umgang mit dienstlichen Mobilgeräten und Datenträgern ist folgendes zu beachten: - ungenutzte Notebooks sind vor unbefugter Nutzung durch einschließen in einem Schrank und gegen Diebstahl zu sichern. Analog gilt das auch für Tablets / Smartphones und Datenträger - Bei Aufbewahrung in einem abgestellten Kraftfahrzeug darf das Gerät nicht sichtbar sein - der Zugriff durch fremde Personen muss verhindert werden


Englische Version nicht verfügbar